Als untere Gesundheitsbehörde ist die Stadt Leverkusen zur Bereitstellung von Hilfen für psychisch kranke Menschen verpflichtet (§ 5 PsychKG NRW). Diese Aufgabe hat sie 1998 per Vertrag dem Sozialpsychiatrischen Zentrum Leverkusen übertragen. Seither werden in der Sozialpsychiatrischen Ambulanz die Funktionen des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfüllt.
Für KlientInnen, die vorrangig unter einer Suchtstörung leiden, hat die Suchthilfe gemeinnützige GmbH in Leverkusen die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu erbringen.
Die gesetzlichen Grundlagen für unsere Arbeit sind:
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW (PsychKG NRW)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Das Beratungsangebot ist kostenlos.
