Betreutes Wohnen ...

 

... ist ein Angebot für erwachsene Leverkusener mit einer psychischen Erkrankung.

 

Ziel

 

Den psychisch erkrankten Menschen soll durch das Betreute Wohnen ein möglichst selbständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht werden. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 53 SGB XII).

 

Angebot

 

Die angebotenen Hilfen richten sich nach dem individuellen Bedarf. Deshalb können sie ganz unterschiedlich aussehen. Das kann zum Beispiel sein:

Beratung und Unterstützung

  • bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben etwa im Bereich der Haushaltsführung und der Körperpflege
  • bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und beim Umgang mit finanziellen Mitteln
  • beim Erhalt der Wohnung und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Wohnung
  • bei der Aktivierung und Förderung vorhandener Stärken
  • beim Kontakt zu Behörden
  • bei der Inanspruchnahme ärztlicher und anderer psychosozialer Hilfen
  • bei der Gestaltung von Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Nachbarn
  • bei der Nutzung anderer Angebote (z. B. Gruppenangebote, Beratung in der Sozialpsychiatrischen Ambulanz, Tagesstätte)

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erfahrene Fachkräfte mit pädagogischen, pflegerischen und therapeutischen Ausbildungen.

 

Kosten

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt die Kosten für das Betreute Wohnen auf Antrag, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind. Andernfalls ist eine (Zu-)Zahlung notwendig.  

In jedem Fall beraten und unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

 

Weitere Informationen

Mehr über das Betreute Wohnen erfahren Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Sozialpsychiatrischen Ambulanz.